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Katastervermessungen

Katastervermessungen

Durch die Nutzung modernster Technologien und Verfahren wird die Qualität und Zuverlässigkeit der erfassten Daten in Katastervermessungen erhöht

Katastervermessungen sind entscheidend für die korrekte Dokumentation von Grundstücksgrenzen und dienen als Grundlage für rechtliche und planerische Entscheidungen. Die Aktualisierung und Präzisierung von Katasterdaten unterstützt die Verwaltung von Grundstücks- und Immobilienbesitz sowie die Beurteilung von Wert und Nutzungspotenzial. Die Zusammenarbeit zwischen Vermessungsingenieuren und Behörden gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und fördert eine effektive Kommunikation aller Beteiligten.

Lösungen für Katastervermessungen

Die Katastervermessung bezieht sich auf die Erfassung und Vermessung von Grundstücken und Gebäuden.

Dabei werden unter anderem die Lage, Größe und Form des Grundstücks sowie die genauen Abmessungen des Gebäudes ermittelt. Die Ergebnisse der Katastervermessung werden in einem Kataster erfasst und dienen als Grundlage für verschiedene rechtliche und administrative Zwecke, wie z.B. die Erstellung von Bauplänen oder die Abrechnung von Grundsteuern.

In Deutschland ist die Katastervermessung eine hoheitliche Aufgabe der Vermessungsbehörden. Diese Behörden sind in den meisten Bundesländern bei den Katasterämtern angesiedelt. Die Vermessungsbehörden erstellen unter anderem Liegenschaftskarten, in denen die Lage und Größe von Grundstücken sowie die Gebäude darauf dargestellt sind. Diese Karten dienen als Grundlage für die Erhebung von Steuern und Abgaben, die Planung von Infrastrukturprojekten sowie für rechtliche Zwecke wie z.B. den Grundstückskauf.

Die Katastervermessung erfolgt in der Regel durch Vermessungsingenieure, die die Grundstücke vor Ort vermessen und die Ergebnisse in Katasterplänen und -karten dokumentieren. Dabei kommen moderne Vermessungsverfahren wie z.B. GPS und Lasermessung zum Einsatz.

Die Kosten für eine Katastervermessung sind abhängig von der Größe und Komplexität des Grundstücks. In der Regel trägt der Eigentümer des Grundstücks die Kosten für die Vermessung.

Leistungsübersicht

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure bieten wir alle Leistungen des amtlichen Vermessungswesens an:

  • Zerlegungen (Bildung neuer Flurstücke)

  • Sonderungen (Bildung neuer Flurstücke ohne örtlichen Vermessungen)

  • Grenzfeststellungen

  • Zerlegungen und Grenzfeststellungen bei langgestreckten Anlagen

  • Gebäudevermessungen gem. 7 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)-

  • Einfache und qualifizierte Lagepläne für Planung und Baugenehmigungsverfahren

  • Gebäudeeinmessbescheinigungen gem. 79 Niedersächsische Bauordnung

  • Grenzbescheinigungen für Finanzierungszwecke

  • Gutachten

  • Online Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

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