Die korrekte Erfassung und Berechnung der Mietfläche ist für die Vermietung von Immobilien von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Berechnung von Mieten und Betriebskosten bildet.
Die Vermessung umfasst die Bestimmung der Grundrisse, der Raumaufteilung, der Raumhöhen und der Flächenmaße von Räumen und Gebäuden. Dabei kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, wie zum Beispiel die Aufnahme von Raumdaten mittels 3D-Laserscanning oder die manuelle Erfassung von Raummaßen mit Messwerkzeugen.
Die Mietflächenermittlung basiert auf den erfassten Daten und den Vorgaben der geltenden Normen und Richtlinien, wie beispielsweise der DIN 277. Diese Norm legt die Berechnung der Nutz-, Brutto- und Mietflächen von Gebäuden fest und stellt sicher, dass eine einheitliche und vergleichbare Flächenermittlung erfolgt.
Die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) hat eigene Richtlinien für die Mietflächenermittlung entwickelt, die sich an den Vorgaben der DIN 277 orientieren, aber auch spezielle Anforderungen an die Ermittlung von Mietflächen in der Immobilienwirtschaft berücksichtigen.
Die gif-Richtlinien legen unter anderem spezifische Anforderungen an die Ermittlung von Mietflächen in Büro-, Einzelhandels- und Lagerimmobilien fest. Dabei werden auch bestimmte Bereiche wie Empfangsbereiche, Flure oder Treppenhäuser einbezogen und in die Flächenberechnung integriert.
Eine genaue Mietflächenermittlung ist wichtig für die Vertragsverhandlungen zwischen Vermieter und Mieter, da sie die Grundlage für eine faire Mietpreisgestaltung bildet. Auch für die Betriebskostenabrechnung ist eine präzise Mietflächenermittlung von Bedeutung, da die Betriebskosten in der Regel pro Quadratmeter abgerechnet werden.