Kostenordnung
Die Leistungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind ebenso wie die Leistungen der Katasterbehörden auf der Grundlage einer einheitlichen Kostenordnung abzurechnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass grundsätzlich kein Preiswettbewerb sondern nur ein Leistungswettbewerb möglich ist. Vermessungsleistungen außerhalb des Liegenschaftskatasters werden auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgerechnet.